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13. October 2005, 19:56   #4
Ben-99
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... und für Alkoholiker sollte ein generelles Fahrtverbot bestehen. Wenn die nämlich nüchtern fahren, sind sie erst recht eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.

Ist kein Witz: Es wurde nachgewiesen, daß besonders schwer Abhängige erst ab einer bestimmten Alkoholkonzentration im Blut einigermaßen fahrtüchtig sind und auch erst dann "normal" reagieren, so wie andere Fahrer im nüchternen Zustand.

Da es aber abwegig wäre, Ausnahmeregelungen für diese Fahrergruppe zu schaffen, bei der man dann Werte von weit über 1 Promille genehmigen müßte, kann das nur heißen, daß Kranke, die in diese Kategorie gehören, solange kein Auto fahren dürfen, bis sie von ihrem Arzt eine Bestätigung vorlegen können, daß sie entgiftet sind und auch seit Monaten abstinent leben. Erst dann haben sie auch im nüchternen Zustand wieder ein normales Reaktionsvermögen.

Aber ein schwerer Alkoholiker, ein sogenannter "Spiegel-Trinker", der schon morgens nachkippt, damit die Blutkonzentration nicht unter einen bestimmten Wert absinkt, ist nüchtern sogar eine noch viel größe Gefahr im Straßenverkehr als ein nicht abhängiger Fahrer nach dem Genuß einiger Gläser Bier.

Gilt natürlich auch für andere Drogen. Wenn ein schwerer Kiffer seit Jahren gewohnt ist, sich rund um die Uhr zu benebeln, wird auch er "nüchtern" viel zu nervös zum Fahren sein. Und für Tablettenabhängige gilt das erst recht. Es gibt Leute, darunter besonders viel Frauen, die das Leben anscheinend nur noch mit 5 oder gar 10 Valium oder ähnlichen Tranquilizer-Pillen pro Tag ertragen. Jeder Arzt weiß, daß der Entzug bei Tablettenabhängigen oft sogar sehr viel problematischer ist als bei Alkoholikern. Daher gilt auch in diesem Fall, daß solche Leute im Straßenverkehr eine rollende Zeitbombe darstellen, wenn sie ohne das Gift am Steuer sitzen, an das sich ihr Körper nun mal gewöhnt hat.

Ansonsten begrüße auch ich den Gesetzentwurf, daß für Führerschein-Neulinge künftig strikt 0 Promille gilt. Ich würde sogar dieser Gruppe noch eine weitere Beschränkung auferlegen: Es sollte einem 18jährigen, der gerade erst seinen Führerschein gemacht hat und in der Fahrschule auf einem Golf oder Polo gelernt hat, nicht gestattet sein, schon am nächsten Tag mit Papas Porsche oder einem vergleichbaren Renngeschoß zum Angeben in die nächste Disco zu düsen.

Das gilt vor allem auch für schwere Motorräder, weil sie für weniger Geld zu haben sind. Wer als Anfänger nicht nachweisen kann, daß er auch auf einer solchen über 200 km/h schnellen Maschine das Fahren gelernt hat, sollte derart PS-starke Motorräder zumindest für einen begrenzten Zeitraum im Interesse der anderen Verkehrteilnehmer nicht benutzen dürfen.

Gruß Ben