Und jetzt komme ich einmal mit einer ganz dämlichen Frage:
Gerät die vollziehende Macht nicht in einen moralischen Widerspruch bei der Vollziehung der Todesstrafe? Ich meine, sie verbietet Mord und setzt ihn selbst.
Was ich damit sagen möchte, es ist doch ein Widerspruch, dass der Staat, die Tötung eines Menschen prinzipiell verbietet, zur Durchsetzung gerade dieses Prinzips es aber selber bricht.
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