... wobei noch anzumerken wäre, daß das Jahr für Empfänger von Sozialgeld und ALG II auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur 360 Tage hat. Was sie regulär finanziell bedürfen dürfen, wird ihnen nämlich für zwölfmal dreißig Tage zugebilligt, so daß sie in diesem Jahr nach dem Willen derer, die die entsprechenden Gesetze beschlossen haben, auch noch fünf Tage im Grunde von nichts leben müssen ...
MfG
tw_24
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