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30. January 2006, 17:48   #4
Irata
Junge mit Mundharmonika
 
Registriert seit: October 2002
Ort: Bonn
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Tja, das ist die deutsche Mentalität - Obrigkeitshörigkeit.

Ich habe eine Website, die in der URL eine eingetragene Marke führt, ohne dass ich jedoch Markeninhaber bin. Jedoch hatte ich, nach der Annektierung natürlich, Kontakt mit dem Rechteinhaber aufgenommen und mir versichern lassen, dass er keine Ansprüche erheben würde. Etwa 2 Wochen nach dem ersten Onlineauftritt trudelte eine Mail aus München ein. Ich glaube, es ging dabei um § 14 Abs. 2 MarkenG. Nachdem ich die erste Mail nicht beantwortete, trudelten im Wochenabstand weitere Mails ein. Hätte der Depp den Weg zum Briefkasten genutzt, wäre ich etwas beweglicher geworden.

Nach ein paar Wochen mailte ich zurück, dass ich die Sache wegen Spams "an meinen Anwalt" übergeben würde und ihn dezent darauf hingewiesen, ob er überhaupt einen Auftrag vom Markeninhaber habe, der im übrigen mit der Nutzung einverstanden sei.

Danach hörte ich nichts mehr aus München.

Was lernen wir daraus? Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.