Nur mal so zur allgemeinen Kenntnis:
den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es im StGB nicht.
Es ist und bleibt tatbestandsmäßig die gleiche Beleidigung, egal ob ich den Kotzbrocken Bohlen, Franz Meyer oder irgend einen Regierungsrat als Idioten bezeichne oder duze.
übrigens hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil inzwischen Revision eingelegt.
Zu recht, wie wohl die Volksseele zu fast 100 % meint.
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