Zitat:
Zitat von Glühwürmchen
Mir ging es darum, dass dieses Unschuldslamm die Richtigkeit des Artikels damit "bewies", dass sie sich solche Filme anschaut (kein Angebot ohne Nachfrage) [..]
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Legal dürfen in
Deutschland solche Filme
nicht angeboten werden. Es müssen also recht seltsame
Videotheken sein, in denen
frau sie angeblich gesehen haben will. Davon abgesehen gelten
Haustiere rechtstechnisch eigentlich als
Sache, insofern kann ein
Rüde eine Frau gar nicht
vergewaltigen, denn als
Sache hat er - jedenfalls nach den Buchstaben der
Gesetze - keinen
Willen.
BILD lügt also in diesem Sinn, wenn das
Boulevardblatt die Sache
Hund zum
Vergewaltiger erklärt.
Sodomie dürfte deshalb übrigens auch bestenfalls unter Gesichtspunkten des
Tierschutzes eine
Ordnungswidrigkeit oder
Straftat darstellen bzw. wenn die
'benutzte' Sache fremdes Eigentum ist (
Diebstahl, Sachbeschädigung?).
Aber rein
theoretisch kann ich straflos mit
meinen Haustieren anstellen, was immer ich will,
Tierschutz hin oder
Image her.
MfG
tw_24