Bemerkenswert ist ja, daß die Begründung für das "Heise-Urteil" noch gar nicht vorliegt, es aber trotzdem schon für Abmahnungen herhalten muß. Das könnte gerade für die Abmahnenden auch nach hinten losgehen, die Abgemahnten dürften im Regelfall aber bis dahin ohnehin schon getan haben, was von ihnen verlangt wurde - nämlich mißliebige Äußerungen ganz unabhängig von deren Wahrheitsgehalt zu entfernen.
Insofern ist ein richtig groß angelegter 'Gegenschlag' sicher ein probates Mittel, wenn denn dabei sowas wie ein Musterurteil angestrebt wird und herauskommt, das über den konkreten Fall ein wenig hinausgeht. Das scheint der Fall zu sein. Interessant freilich auch, daß es hierbei nicht etwa um politische Meinungsfreiheit geht, wo man Zensur ja eher vermuten würde, sondern um kommerzielle Interessen ...
MfG
tw_24
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