Kalte Platten zur Eröffnung? Frier dat ein, die gibbet dann zu Choppers nächstem Burzeltag
Zu Deiner Frage der Verantwortung: Da Deine Tochter bereits beschränkt geschäftsfähig ist, würde z.B. ein Abmahnung sie treffen. Kann sie es nicht bezahlen und der Erziehungsberechtigte (Du) weigert sich, wird ihr das gutgeschrieben und sie muß bei späterem eigenen Einkommen mit Zins und Zinseszins löhnen.Ist quasi ne Sparkasse, nur umgekehrt
Ich habe jetzt natürlich extrem schwarz gemalt, mit dem, was theoretisch eintreten könnte, wenn man so ein öffentlich zugängliches Board hat. Aber man ist nunmal für die Inhalte als Mitstörer haftbar.