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10. May 2006, 14:20   #22
Ben-99
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Zitat:
Zitat von Ogino

Deinen letzten Beitrag jedoch hacke ich einfach nur unter gequirlter Kacke ab
... das ist sehr schade. Denn so erfahre ich nie Deine Begründung, warum Du Herrn Meiwes nicht nur eine lebenslängliche Haft gönnst, sondern ihm auch noch eine "besondere Schwere" der Tat nachweisen willst, damit er nie wieder aus dem Gefängnis herauskommt.

Du mußt doch irgendein Argument dafür haben, warum Du ihn unbedingt auf dieselbe Stufe mit einem für die Allgemeinheit äußerst gefährlichen Mörder bzw. Serientäter stellen willst, der zum Beispiel mehrere Frauen oder Kinder umgebracht hat und es wohl auch wieder tun würde, wenn er dazu Gelegenheit hätte. Für solche Fälle ist eigentlich die "besondere Schwere" gedacht, damit der Täter keine Chance hat, bereits nach 15 Jahren wieder entlassen zu werden.

Für Dich spielt es also keine Rolle, ob jemand jahrelang als gemeingefährlicher Killer herumlief, der hinterrrücks Menschen umbrachte oder ob ein Täter wie Meiwes einen Sexualpartner auf dessen ausdrücklichen Wunsch getötet hat. Interessant. Dann könnte man in Zukunft ja auch einem harmlosen Ladendieb dieselbe hohe Strafe aufbrummen, die sonst nur bei schwerem Raub verhängt wird. Aber selbstverständlich nur in Einzelfällen, wenn es der Volkszorn verlangt. Schön, daß deutsche Richter so flexibel sind ;-)

Gruß Ben