Die Arbeitsagenturen sind nicht verpflichtet, einem Bordellbetreiber Prostituierte zu vermitteln. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil des Sozialgerichts Speyer hervor.
(AZ: S 10 AL 1020/04)Zwar sei Prostitution gesellschaftlich geduldet, «aber kein zur Verminderung von Arbeitslosigkeit erwünschtes Instrumentarium», befanden die Richter. Mit ihrer Entscheidung wiesen sie eine Klage eines Bordellbetreibers ab.
NETZEITUNG ARBEIT & BERUF: Bordell kann nicht auf Arbeitsagentur zählen
Schade, dann kann es ja auch keine 1Euro Jobs dort geben.
Schon lustig mit was alles sich Gerichte befassen müßen.