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18. May 2006, 07:14   #1
Bandwurm
Erde, Wind & Feuer
 
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Arbeitslose müßen nicht ins Bordell

Die Arbeitsagenturen sind nicht verpflichtet, einem Bordellbetreiber Prostituierte zu vermitteln. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil des Sozialgerichts Speyer hervor. (AZ: S 10 AL 1020/04)Zwar sei Prostitution gesellschaftlich geduldet, «aber kein zur Verminderung von Arbeitslosigkeit erwünschtes Instrumentarium», befanden die Richter. Mit ihrer Entscheidung wiesen sie eine Klage eines Bordellbetreibers ab.

NETZEITUNG ARBEIT & BERUF: Bordell kann nicht auf Arbeitsagentur zählen


Schade, dann kann es ja auch keine 1Euro Jobs dort geben.
Schon lustig mit was alles sich Gerichte befassen müßen.