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24. May 2006, 10:20   #4
Ben-99
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... wie "hart" man in Deutschland gegen den Fremdenhaß der Neonazis vorgeht, hat ja der "Pömmelte"-Prozeß bewiesen. Am Ende wurde der 20jährige Haupttäter, der den 12jährigen farbigen Jungen eineinhalb Stunden lang fast zu Tode quälte, zu einer lächerlichen Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt – natürlich nach Jugendstrafrecht, so daß er wohl spätestens nach zwei Jahren wieder auf freiem Fuß sein wird. Die anderen jüngeren Tatbeteiligten kamen mehr oder weniger ungeschoren davon:

Fall Pömmelte: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Überraschenderweise wurden auch die beiden mutmaßlichen Täter wieder freigelassen, die in Potsdam einen Deutsch-Äthiopier halbtot geprügelt hatten:

Zitat:
Angesichts des "fortgeschrittenen Ermittlungsstadiums" halte der BGH-Ermittlungsrichter einen dringenden Tatverdacht nicht mehr für gegeben, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. "Dabei spielt insbesondere eine Rolle, dass der Geschädigte sich bislang nicht an die Tat erinnern kann", hieß es weiter. Der Verdacht, dass die Beschuldigten an der Gewalttat beteiligt waren, bestehe allerdings fort.

Fall Ermyas M.: Nehm überprüft Beschwerde gegen Haftentlassung
Wir lernen daraus: Brutale, fremdenfeindliche Schläger sollten in Zukunft darauf achten, daß ihr Opfer entweder gleich tot ist oder wenigstens so schwer verletzt wird, daß es sich hinterher nicht mehr an den Tathergang erinnern kann. Dann darf man als Beinahe-Totschläger gemütlich daheim auf seinen Prozeß warten, während kleine Betrüger oder Diebe weiterhin in ihrer Zelle schmoren müssen.

Gruß Ben