... das mag für den normalen Strafvollzug im Knast für erwachsene Verbrecher gelten. Ich habe mich mal ein paar Tage lang in einer der größten Jugendhaftanstalten umsehen dürfen und hatte eher den Eindruck eines Internats, in dem die Jugendlichen versäumte Schulabschlüsse nachholen können oder als Lehrling in einem Handwerksberuf ausgebildet werden, was ja im Prinzip auch eine gute Sache ist.
Bei einem 20jährigen Straftäter liegt es im Ermessen des Richters, ob man ihn noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, das bekanntlich selbst bei den schwersten Verbrechen, theoretisch sogar bei Massen-Mord, nur eine Höchststrafe von 10 Jahren vorsieht.
Natürlich kommt es immer auf die individuelle Tat an. Hat jemand im Affekt gehandelt? War er vielleicht nicht zurechnungsfähig? Im konkreten Fall trifft das aber nicht zu. Die Täter haben sich über eine Stunde Zeit gelassen, ihr Opfer seelisch zu demütigen und körperlich zu foltern. Und wenn jemand eine Zigarette auf dem Augenlid ausdrückt und auch ansonsten den Tod seines Opfers billigend in Kauf nimmt, sollte er, als Beinahe-Totschläger oder gar -Mörder, auch entsprechend hart bestraft werden. Erst recht, wenn es sich um rechtsradikale, ausländerfeindliche Täter handelt.
Gruß Ben
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