Zitat:
Zitat von Sacki
Die StPO schreibt nunmal vor, daß alles an Beweismitteln gesammelt werden muß, was den Täter be- und entlasten kann ...
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... aber nicht, daß man damit zwangsläufig sofort an die
Öffentlichkeit geht, wenn es wiederum dem Ansehen des
Opfers schaden kann.
MfG
tw_24