Einzelnen Beitrag anzeigen
15. June 2006, 16:08   #1
Sacki
Dummschwätzer
 
Benutzerbild von Sacki
 
Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Interessantes OLG-Urteil für Forenbetreiber

Zitat:
Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen. Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.
Wer sich mit verworrenen juristischen Begründugen auskennt, der kann sich hier die Urteilsbegründung genüßlich reinziehen, falls ihm beim lesen nicht schwindelig wird:

http://www.netlaw.de/entscheidungen/...15-u-21-06.xml

Ich jedenfalls habe bei sommerlichen 32 Grad keine Lust, Gehirnakrobatik zu betreiben.