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12. October 2001, 07:19   #1
scorpion
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Registriert seit: September 2001
Ort: Bayern
Beiträge: 31
Düsseldorfer Tabelle

Hallo zusammen - bin nach längerer Abwesenheit wieder "im Lande" Meine Anfrage bezieht sich auf die "Düsseldorfer Tabelle" der Grundstock zu allen Unterhaltszahlungen. Ich habe mit meiner Ex-Frau dauernd Probleme in Bezug auf meine gezahlten Leistungen. Als mir die dauernden Unterstellungen zu blöd wurden - ging ich zum Jugendamt und wollte mich informieren.
Als Antwort kam: Da können wir Ihnen nicht helfen, weil Sie ein Mann sind - wir dürfen Ihnen nur raten sich einen Anwalt zu nehmen! ????? Wir helfen den Frauen - die nix bekommen - also wenn ich nicht mehr zahle, dann helfen sie mir schon (alles klar oder?) Ich soll einen Anwalt bezahlen weil ich den Unterhalt der meiner Tochter zusteht bezahlen will?
Als ich das klären wollte erfuhr ich, dass ich mich halt entsprechend informieren muss! Das wollte ich ja eigentlich bei denen - nur kam nix raus. Im Internet hab ich auch nichts passendes gefunden. Wer von heuch hat da Erfahrungen bzw. Informationen?
Aber trotz allem:
Allen ein schönes Wochenende
Bis demnächst