...denn würden wir in den USA wohnen, könnte uns sowas auch passieren:
Zitat:
Tauschbörsennutzerin nach Festplatten-Löschung verurteilt
...Da die Aktion der Angeklagten in dem Wissen um die gerichtliche Anordnung zur Übergabe der Beweismittel erfolgte, ordnete das Gericht die Löschung als böswillige Handlung ein. Gemäß der US-amerikanischen Zivilprozessordnung darf ein Gericht in einem solchen Fall die "Nichterfüllung einer Rechtspflicht" durch eine Partei feststellen und ohne weiteres Verfahren zu Gunsten der anderen Partei entscheiden.
Im amerikanischen Urheberrecht (Copyright) sind Strafen bis zu 150.000,- US-Dollar pro Verletzungshandlung vorgesehen. Bei mehr als 200 illegal verbreiteten Liedern droht Tschirhart nunmehr eine Schadenersatzforderung von mehr als 30 Millionen US-Dollar. ...
Quelle:Tauschbörsennutzerin nach Festplatten-Löschung verurteilt - Golem.de
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Hier kann ähnliches natürlich auch passieren, aber eben zu zivileren Gebühren.
Für 30 Mio Dollar könnte man z. B. MTV übernehmen oder n eigenes Plattenlabel gründen und vieles andere mehr.
Die ticken doch nicht ganz sauber, die Amis
tschao
jupp11