Ein Grammophon bzw. -fon (von altgr.: grammein, „schreiben“ und phone, „Stimme“) ist ein Gerät zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Tönen, das 1887 von Emil Berliner erfunden wurde (Anmeldung zum Patent: 29. September 1887). Das Grammophon gehört medienhistorisch zum Aufschreibesystem. Als reines Abspielgerät war es der mechanische Vorläufer des Plattenspielers.
Das Grammophon ist – im Gegensatz zum Phonographen – mit einer runden Platte (Schallplatte) ausgestattet, auf der die Töne mechanisch aufgezeichnet werden; Edisons Phonograph verwendete noch eine Walze. Berliners Schallplatte besteht aus einer flachen, wachsbeschichteten Zinkscheibe als Tonträger; jede Platte muss bei diesem Verfahren einzeln hergestellt werden.
Den Beginn der Schallplattenvervielfältigung kann man im Jahr 1892 ansetzen, als erstmals nickelüberzogene Kupfernegativplatten aus vulkanisiertem Gummi gepresst wurden. Schellack wurde ab 1895 als Grundstoff für Schallplatten eingesetzt.
Antrieb
Der Antrieb erfolgt von Hand, durch ein Uhrwerk oder einen Elektromotor. Es wurden auch Grammophone mit Dampfantrieb gebaut, allerdings sind fast alle dieser Geräte verbrannt.
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