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24. November 2006, 10:56   #6
tw_24
 
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Ich habe die einschlägigen Sicherheitsrats-Resolutionen nicht formuliert, aber ich habe sie gelesen. Peter Scholl-Latour offenbar nicht, sonst erzählte er nämlich nicht den Unfug, den Du zitierst. Möglicherweise kam ihm die notwendige Reife und/oder Professionalität, zu der auch die Lektüre der einschlägigen Dokumente gehört, abhanden. Schauen wir zum Beispiel mal in die Resolution 1680 vom 17. Mai 2006, deren Umsetzung in der Resolution 1701 gefordert wird, gefordert werden mußte.

In ihr wird "mit Bedauern" festgestellt, daß einige "Bestimmungen der Resolution 1559 (2004) noch nicht voll umgesetzt wurden, nämlich die Auflösung und Entwaffnung der libanesischen und nicht-libanesischen Milizen, die Ausweitung der Kontrolle der Regierung Libanons auf ihr gesamtes Hoheitsgebiet" und ein paar weitere, sowie nimmt "mit Besorgnis" zur Kenntnis, "dass in den vergangenen sechs Monaten für Milizen bestimmte Waffen auf libanesisches Hoheitsgebiet verbracht wurden".

Schon vorher, in Resolution 1559, war der UN-Sicherheitsrat "ernsthaft besorgt darüber, dass sich nach wie vor bewaffnete Milizen in Libanon aufhalten, welche die Regierung Libanons an der Ausübung ihrer vollen Souveränität über das gesamte libanesische Hoheitsgebiet hindern" und "fordert[e] die Auflösung und Entwaffnung aller libanesischen und nichtlibanesischen Milizen"[..], und "alle beteiligten Parteien auf, mit dem Sicherheitsrat uneingeschränkt und umgehend zusammenzuarbeiten, um diese und alle einschlägigen Resolutionen über die Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit, der vollen Souveränität und der politischen Unabhängigkeit Libanons durchzuführen".

Diese Resolutionen sind eindeutig, und sich richten sich nicht gegen Israel, sondern stellen Forderungen an den Libanon, die Hisbollah-Bande sowie deren Finanziers Syrien und Iran. Und Resolution 1701 wird schließlich ganz eindeutig, sie fordert die "vollständige Durchführung der einschlägigen Bestimmungen [..] der Resolutionen 1559 (2004) und 1680 (2006), die die Entwaffnung aller bewaffneten Gruppen in Libanon vorsehen, sodass es in Übereinstimmung mit dem Beschluss des libanesischen Kabinetts vom 27. Juli 2006 in Libanon keine anderen Waffen und keine andere Autorität als die des libanesischen Staates geben wird".

Mit der Umsetzung dieser Forderung betraut sie - neben dem Libanon - die UNIFIL, sie "fordert die Regierung Libanons auf, ihre Grenzen und anderen Einreisepunkte zu sichern, um zu verhindern, dass Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial ohne ihre Zustimmung nach Libanon verbracht werden, und ersucht die UNIFIL [..], der Regierung Libanons auf deren Ersuchen hin behilflich zu sein" bzw. "den libanesischen Streitkräften dabei behilflich ist, Maßnahmen zur Schaffung des in Ziffer 8 [s.o.] genannten Gebiets zu ergreifen". Wenn Peter Scholl-Latour daraus "nur einen Zweck" der UNIFIL konstruiert, bastelt er ein Märchen, das jeder, der lesen kann und will, widerlegen kann - mit UN-Dokumenten.

MfG
tw_24