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23. February 2007, 21:15   #2
Sacki
Dummschwätzer
 
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Registriert seit: February 2005
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Bei aller Toleranz gegenüber den verschiedenen sexuellen Gepflogenheiten anderer Menschen, bin ich da allerdings völlig anderer Meinung.
Man muß nicht immer rebellieren, wenn etwas unter Strafe gestellt wird, wenn es den freien Willen eines Menschen begrenzt oder gar verbietet.

Das Problem ist nicht der Beischlaf zwischen Verwandten 1. Grades, sondern die Erbschädigungen auf mögliche Nachkommen.

Mediziner und Biologen sind sich in dieser Frage hingegen recht uneinig, wie sich die genetische Veränderung im Laufe weiterer Generationen auf eventuelle Nachkommen bemerkbar macht.
In der Tierwelt zumindest, wo Inzucht häufiger vorkommt, wird man körperliche Missbildungen seltener beobachten, als man eigentlich annimmt.
Erbanlagen bestimmen aber auch die geistigen Eigenschaften. Während geistige Missbildungen bei Tieren nicht "meßbar" oder kaum wahrnehmbar sind, merkt man bei uns Menschen derartiges sofort.
Und da die Natur ihre eigenen Gesetze hat, werden "beschädigte" Gene oftmals erst einige Generationen später merkbar.
Der Sinn der Fortpflanzung ist es ja, verschiedene Gene miteinander zu vermischen, was bei Verwandten 1. Grades mit Sicherheit nicht geschieht.

Eine schwierige Situation wie ich meine, denn in die sexuellen Freiheiten eines Menschen sollte man keinesfalls durch Gesetze eingreifen, da es m.E. eines der bedeutendsten Grundrechte überhaupt ist.
Andererseits kann man dann auch nicht durch Gesetz verhindern, daß z.B. Geschwister Kinder in die Welt setzen. Wie sollte das auch gehen ? Zwangsabtreibung ? Unvorstellbar.

Bleibt abzuwarten, was die Kirche zu diesem Thema sagt.
Geht es nämlich nach der Bibel, dann sind wir theoretisch alle Nachkommen einer Inzucht, denn die Kinder von Adam und Eva....

Auch der Tierwelt geht es nicht anders, schließlich hatte ja Noah auf seiner Arche auch nur jeweils ein männliches und weibliche Tierpaar.