Einzelnen Beitrag anzeigen
1. March 2007, 13:53   #20
tschubbl
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Die anstehende Entlassung ist demnach kein Gnadenakt, sondern Folge gesetzlicher Voraussetzungen.

Bei einer Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, ist es sehr wohl ein Gnadenakt, wenn man entlassen wird, dass dabei die oberste Strafvollstreckungskammer, hier das OLG Stuttgart, den Tag der Entlassung festlegte, ändert daran nichts. Ob sie auch so entscheiden werden, wenn der Fall Klar, mit seinen Parolen des ewig Gestrigen, auf den Tisch kommt, bleibt abzuwarten. Bei ihm würde ich mich gegen eine vorzeitige Entlassung aussprechen, denn auch wenn er selbst nicht mehr tätig werden würde, so hat er, wie in dem Sohn dieses Schauspielers, der ihn seinen Freund nennt, genügend Jubelperser, die seine Dreckarbeit erledigen könnten.
Ob nun eine Mohnhaupt sich die Taschen füllt, mit Kohle aus diversen TV - Interviews, ist mir deshalb nicht egal, da sie sonst von der Stütze leben würde.