Zitat:
Karlsruhe - Der Verkauf von Emblemen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sprach einen Versandhändler frei. Er hatte Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben. Damit korrigierten die Richter ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, das den 32-jährigen Angeklagten aus dem baden-württembergischen Winnenden wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt hatte.
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Quelle:
RZ-Online NewsTicker
Donnerwetter, da scheint es ja wirklich noch Richter in unserem Land zu geben, die ein wenig mit dem Kopf und nicht mit dem StGB denken.
Mich hat die Verurteilung seinerzeit mächtig auf die Palme gebracht.
Da vertreibt jemand Artikel mit
Anti-Nazi-Symbolen und wurde dafür verurteilt - so ein Wahnsinn.
Wenn man sich mit gleicher Intensität den Neonazis widmen würde, die bei ihren geistlosen Aufzügen mit Hitlergruß an Polizeikräften vorbeimarschieren und u.a. mit SS Runen und anderen Nazi-Symbolen geschmückt sind....
Aber da geht es da um Deeskalation, weil man die Nazis nicht provozieren will, wie kürzlich ein Einsatzleiter der Polizei erklärte.