Einzelnen Beitrag anzeigen
21. March 2007, 16:53   #1
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
Zwei typische Gerichtsurteile

Fall 1: Ein geistig offensichtlich verwirrter älterer Mann bedroht mit einer Pfeife, die er umgekehrt in seiner Hand hält, die Besitzerin einer Lotto-Annahmestelle, fordert allen Ernstes die Herausgabe des "Jackpots", wird noch am selben Tag verhaftet, in Handschellen abgeführt und später zu 1 Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Entstandener Schaden: 0 Euro.

Fall 2: Ein geistig kerngesunder früherer CDU-Politiker, der gleichzeitig auch Vorstandsvorsitzender einer Berliner Bank war, veruntreut Beträge in astronomischer Höhe, für die später die Stadt Berlin und somit der Steuerzahler aufkommen muß. Die vom Staatsanwalt geforderte Gefängnisstrafe muß er allerdings nicht antreten, da ihm der Richter Bewährung gewährt. Entstandener Schaden: Umgerechnet rund 600 Millionen Euro und Verlust des Arbeitsplatzes für mehrere Tausend Angestellte.

Deutschlands dümmster Lotto-Räuber: Er wollte den Jackpot klauen

Das System Landowsky: Der tiefe Fall des Saubermanns

Dabei haben wir noch immer die anrüchigen "Deal"-Urteile beim Mannesmann-Prozeß und vor allem beim skandalösen Verfahren gegen Peter Hartz vor Augen. Aber es ist für unseren Rechtsstaat sicherlich nötig, einen so "gefährlichen" Täter wie im Fall 1 hinter Schloß und Riegel zu bringen.

Sollte ich noch mal geboren werden, würde ich Betriebswirtschaft studieren und vorher schon als Schüler auf die Frage nach meinem Berufswunsch antworten: Ich möchte später einmal Wirtschaftsverbrecher werden, weil man dadurch ohne großen Aufwand viel Kohle machen kann, die man anderen Menschen wegnimmt und zumindest in Deutschland nicht befürchten muß, dafür ins Gefängnis zu kommen.

Gruß Ben