Die löblichen Regeln für eine gute Hausfrau gibt es auch in einer bildschönen Ausgabe zum Anpinnen an die Kühlschranktüre. Wenn ich es finde, biete ich noch die Verhaltensregeln für weibliche kaufmännische Angestellte aus dem Jahre 1929 an, in der u.a. ein Hinweis darauf zu finden ist, dass die Frau vor einem Verlöbnis oder Heirat das Einverständnis ihres Dienstherrns einzuholen hatte.
Achja, die gute alte Zeit.
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