Da täuschst Du Dich aber Jules.
SN hat sich in diesem Verfahren nicht gegen die Abmahnungen gewehrt, sondern seinerseits eine völlig selbstständige Klage gestartet und war somit frei, das Gericht zu wählen.
Das kannst Du auch in der Historie auf dem SN nachlesen.
Dieser Kommentar zu dem Heise-Bericht deckt sich zwar nicht vollständig mit meiner Meinung, aber er bringt die Geschichte auf den Punkt.
tschao
jupp11