Ich will mich nicht in Spekulationen über die Intelligenz notgeiler Weissrussen oder 17jähriger Realschüler üben. Für beide gilt zunächst mal die Unschuldsvermutung.
Nur denke ich, dass die Gemengelage von Vermutungen, Unterstellungen bezüglich anderer Rechtssysteme nicht wirklich weiterführt. Darum - und nur darum - gings in meinem Beitrag unten.
tschao
jupp11
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