Und wenn ihr mich steinigt:
Ich empfinde das Jugendstrafrecht in der heutigen Form (und egal, ob in D oder in Ö) veraltet.
Die Zeiten haben sich geändert,
alle straffällig gewordenen Jugendlichen über einen Kamm zu scheren ist nicht mehr zielführend.
Ein 15-jähriger Straftäter mit 56 nachgewiesenen Delikten (großteils Diebstahl und Körperverletzung),
für die er nicht belangt werden konnte, sagt wohl alles.
Jetzt, mit 16, steht der hoffnungsvolle Jüngling zum ersten Mal vor Gericht.
Hier muß etwas getan werden:
Wer alt genug ist, Verbrechen zu begehen,
ist auch alt genug, um das volle Strafausmaß zu kassieren.
Resozialisierung?
In den meisten Fällen ein frommes Märchen, weiter nichts...
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