Zitat:
Zitat von Sacki
Nach dessen Meinung darf u.a. das Urhebergesetzt durchaus als "überragend wichtiges Rechtsgut" angesehen werden.
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Na und?
Was ein "überragend wichtiges Rechtsgut" ist,
entscheidet doch wohl ein Richter und nicht irgend ein windiger Rechtswissenschaftler.
Falls ich mich irren sollte - armes Deutschland...