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13. March 2008, 21:13   #2
Ben-99
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... da sieht man wieder, wie dehnbar unser Grundgesetz ist. Denn eigentlich sollte niemand für etwas bestraft werden, das niemandem schadet. Einvernehmlicher Sex zwischen Verwandten kann somit eigentlich auch keine Straftat sein. Wenn die obersten Richter jetzt anderer Meinung sind, könnte man auch wieder Menschen wegen "Gotteslästerung" oder anderer mittelalterlicher "Verbrechen" hinter Gitter bringen. So etwas paßt einfach nicht zu einem modernen Staat wie Deutschland.

Das einzig Positive an der traurigen Geschichte, bei der auf staatliche Anordnung das Glück einer unbescholtenen Familie zerstört wurde, ist die Tatsache, daß man jetzt mehr über die angeblich so schlimmen medizinischen Folgen in bezug auf die Gefahr von körperlichen Mißbildungen oder geistigen Behinderungen beim Nachwuchs weiß. Denn vorher glaubte auch ich noch, daß das Risiko beträchtlich sei. Dabei ist die Gefahr bei anderen "normalen" Paaren viel höher ein geschädigtes Kind zu zeugen, wenn zumindest einer der beiden über defekte, weitervererbbare Gene verfügt. Doch da mischt sich kein Richter ein. Diese Paare können auch weiterhin so viele, womöglich behinderte, Kinder zur Welt bringen wie sie wollen.

Es geht also um nichts anderes als um den schwammigen Begriff "Moral" und hat somit auch nichts in irgendwelchen Gesetzbüchern zu suchen. Was "eklig" und "abstoßend" ist, soll jeder selbst für sich entscheiden und entsprechend danach handeln. Was aber hinter fremden Schlafzimmertüren geschieht, sollte den Staat bzw. die Gerichte nicht zu interessieren haben, solange beide Partner sich das wünschen und das gesundheitliche Risiko für Kinder aus einer inzestuösen Verbindung viel geringer ist als die meisten Menschen denken, weil sie sich bisher nie vorurteilsfrei darüber informieren konnten oder wollten.

Gruß Ben