... auch diese erfreuliche Meldung bestätigt meine These:
Zitat:
Bundesverfassungsgericht
Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich
19. März 2008 Das Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ohne besonderen Verdacht eingeschränkt. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ließen die Karlsruher Richter die Nutzung der Daten zur Strafverfolgung nur unter strengen Auflagen zu. Sie bleibe grundsätzlich aber zulässig.
Ein Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war damit teilweise erfolgreich.
Bundesverfassungsgericht: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich
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Gruß Ben