Ich grüble schon seit Tagen darüber nach.
Richtig ist, daß die Vorstellungen des Herrn Schäuble -wenn auch eingeschränkt- verfassungsrechtlich abgesegnet wurden.
Nun stellt sich die Frage, in wie weit er deshalb berechtigt sein soll, Unternehmen, die nicht Ermittlungsbehörden sind, vor seinen Karren zu spannen.
Zwar bin ich mit meinen Überlegungen noch nicht ganz fertig, aber einer ersten Einschätzung zufolge wird es fürchterlich knallen, wenn offenbar wird, daß M$ oder andere den Verfassungsbeschluß dahingehend unterlaufen, in dem sie im Sinne des Herrn Schäuble Überwachungstools in Form von updates auf den Rechnern der Bürger installieren (lassen).
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