Das Glück mit Ulla P. liegt in den Händen der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). So jedenfalls sieht es ein liebeskranker Student, der die angehende Juristin unbedingt nach Freiburg locken will. "Bei der Auswahl der Orte hat sie Freiburg leider nur auf Platz 2 gesetzt", schreibt er an die ZVS:"Nun wäre es aber unheimlich wichtig, wenn Ulla hierher nach Freiburg käme, denn ich sehe nur gute Chancen für mich, wenn sie in meine Nähe zieht. Falls Sie nichts für mich tun können, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als nicht existent. Auf keinen Fall darf Frau Ulla P. etwas davon erfahren."
Ob die ZVS als Ehestifterin fungierte oder einen jungen Menschen ins Gefühlselend stürzte, ist unbekannt. Entschieden hat sie allerdings wohl auch im Fall von Ulla P. eher aufgrund objektiver Gründe. Am 2. Mai 1973 nimmt die Vergabestelle in Dortmund für zehn Fächer sowie die Kombination Biologie und Chemie auf Lehramt ihre Arbeit auf. Vorangegangen ist die Einführung des Numerus Clausus, der es Universitäten gestattet, die Zulassung zu bestimmten Fächern an die Abiturdurchschnittsnote zu knüpfen - mit der Folge, dass zu Vorlesungsbeginn noch zahlreiche Plätze nicht vergeben waren. Das Bundesverfassungsgericht betont daraufhin die Verpflichtung des Staates, seine Ausbildungskapazitäten durch geeignete Maßnahmen optimal auszuschöpfen. Eine geeignete Maßnahme ist die ZVS.
Trotz elektronischer Datenverarbeitung mit Karteikarten sind die bis zu 120.000 Anträge pro Semester für die ZVS zunächst kaum zu bewältigen. Heute können die Formulare auch online am heimischen Computer ausgefüllt werden. Nach Ansicht von Pressesprecher Bernard Scheer ist das auch gar nicht schwer. "Wenn man für das Ausfüllen des Antrags mehr als eine halbe oder dreiviertel Stunde braucht", rät Scheer, "sollte man sich das mit dem Studium noch einmal überlegen".
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