Iss schon klar Ben! Obwohl das mit der Absetzbarkeit ein ziemlich zweischneidiges Schwert ist. Auch Digitalkameras werden inzwischen über 6 Jahre abgeschrieben. Egal wie veraltet sie dann auch sein werden.
Und seit neuestem ist die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf (ich glaub) 160 Euro gesenkt worden. Das heisst nix anderes, als dass ich für einen dämlichen Polfilter u.U. ein Abschreibungskonto anlegen muss. Der Hammer ist jedoch, dass ich ihn bei Glasbruch nicht mal außergewöhnlich abschreiben kann, sondern so tun muss, als wäre er noch existent und Teil meines Betriebsvermögens.
Vielleicht kann mir jemand mal n Tipp geben, wie das in der Steuererklärung für 2008 zu umgehen wäre.
----schnipp----
Jemand, der "Festbrennweiten DA21, DA35, FA50/1.4, DA70, DFA100 und den Zooms DA16-45, DA18-55 und DA 18-250" ein Zuhause gibt und damit auch fotografiert, der ist für mich nicht gleichzusetzen, mit jemandem, dem bei Aldi neben den Tiefkühlpommes noch ne Digitalkamera in den Einkaufswagen gefallen ist, und der es erst Zuhaus gemerkt hat.
Da ist es unerheblich, ob man damit Geld verdient, oder es engagiert als Hobby betreibt. Im Gegenteil - Irata fotografiert, was er mag..... und ich......????
tschao
jupp11