Eigentlich finde ich es gut, dass obskure Abzockerplattformen diesen gescheiterten Rechtsverdrehern eine Tätigkeit mit erfolgsbezogenem Einkommen bieten. So bleibt die Allgemeinheit davon verschont, für deren Lebensunterhalt im Rahmen von Sozialleistungen aufzukommen. So hat eben jedes Ding seinen Sinn.
Äußerst fraglich finde ich jedoch manche AGB, in denen bereits 14jährigen unter falscher Auslegung der Teilgeschäftsfähigkeit gedroht wird. Das wäre eigentlich ein Fall für die zuständigen Kammern.
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