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30. October 2001, 21:59   #1
Floh
 
Registriert seit: February 2001
Beiträge: 260
Arbeiten - die Rechtslage

Hi folks,

diesmal gehts um die "Schülerrechte" (falls es sowas überhaupt gibt ).

Wie schaut das bei Arbeiten aus die über einen längeren Zeitraum nicht zurückgegeben wurden? Hab mal was gehört dass die Dinger dann ungültig sind wenn sie nach 2 Wochennicht zurück gegeben wurden. Keine Ahnung ob da was dran is.... Kann mich wohl wer auflären? Aber bitte keine Vermutungen, nur mit Gesetzesauszug

Und wie is das mit den Ferien der Lehrer? Hab da schonwieder was gehört Nämlich dass alle Ferien (außer dem Sommerferien) für die Lehrer keine Ferien sind, d.h. Arbeiten müssen korrigiert werden usw....

Also, wer weiß bescheid?

Gruß
Floh