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5. November 2001, 09:53   #4
Angel
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Ich hab da auch noch was.
So wie du mir,so ich dir





Geschlechterkampf
Bundesgesetzblatt
III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern




Bundesgesetzblatt

für Deutschland



.Jahrgang 1998 Ausgegeben am 19. Juni

1998 Teil 1

III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern

Aufgrund des § 32 a, Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985, wird im

Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz verordnet:



Artikel 1

Allgemeine Bestimmungen

Sich einen Mann zu halten, ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie

zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff

zum Mann überhaupt noch lohnt.

Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die

jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte

aber laut BGBL Nr. 584/1973 unbedingt aufweisen:

§ 1, Abs. 1 Er sollte nützlich sein (d. h. handwerkliche Fähigkeiten,

fleißig im Haushalt und eine Wucht im Bett...)

Abs. 2 Er soll herzeigbar sein (d. h., sein Aussehen sollte kein Mitleid

erregen)

Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2

zutrifft.

§ 2 Er ist reich.





Artikel 2

Tips und Empfehlungen

§ 3 Abs. 1 Anschaffung:

Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und

überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei,

daß die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter

steigt.



Abs. 2 Ernährung:

Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben

Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch

bei Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann

nicht mehr so schnell arbeiten.



Abs. 3 Unterbringung:

Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv

wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat

(Gartenarbeit), sollte ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo

er etwas Auslauf hat.



Abs. 4 Pflege:

Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen

vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.



Abs. 5 Ausbildung:

Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes.

Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden

Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten

Befehle wie "Fuß", "Platz", "kusch" und "hol's" erleichtert die Haltung

des Mannes erheblich und ist - selbst entgegen bestehender Theorien -

von Männern erlernbar.



Abs. 6 Fortpflanzung:

Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch

dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration,

denn ein ständig brunftiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.