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10. November 2001, 08:30   #23
Boomer
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Zitat:
Zitat von sternkind
Aber was mir wichtiger zu sagen ist, man kann in meinen Augen nicht Alkoholiker mit Kinderschändern vergleichen!
Stimmt, das kann man nun wirklich nicht und das will und wollte ich auch nicht. In erster Linie stand der Bezug zu einem Therapeuten, da fiel mir gerade kein besseres Beispiel ein.

Zitat:
Zitat von sternkind
Es gibt keine Entschuldigung für Missbrauch egal an wem und wenn es nach mir ginge hätten die Alle keine Möglichkeit mehr, sich an Wem auch Immer zu vergreifen und wenn sie 1000x krank sind

Aber wenn ich es mir recht überlege, meinst Du wahrscheinlich auch nichts anderes, oder?
Natürlich meinte ich nichts anderes, was dachtest Du denn? Du sagst ja selber, daß wenn es nach Dir ginge, hätten die alle keine Möglichkeit, sich an wem auch immer zu vergreifen.

Natürlich gehören solche miesen Menschen -nach derzeitigem Stand- auf's Schärfste bestraft, doch was nutzt die Bestrafung dem Kind? Wäre es nicht besser, wenn man die Bestrafung von vorneherein vermeidet, in dem man es erst gar nicht zur Tat kommen läßt?

Auch bei dieser Meinung fiel mir erstmal nichts besseres als die präventive Gen-Untersuchung ein. Wie auch immer, mir ist es eigentlich egal, mit welchen Mitteln man dies bewerkstelligt, Hauptsache, man tut überhaupt was. Ich bleibe dabei: es muß eine Möglichkeit geben, Menschen, die solche Neigungen in sich tragen, früh genug zu erkennen und VOR einer Tat einzuschreiten; nicht erst -siehe meine Meinung zu Therapeuten- danach.

Wir sind uns einig, daß Pädophilie eine Krankheit ist, o.k. Daß ein Pädophiler nach seiner Tat vielleicht leidet, habe ich mal so in den Raum gestellt. Keiner von uns weiß, was nach der Tat in solch einem Menschen vorgeht. Doch sollte es irgenwann einmal Präventivmaßnahmen geben, dann gibt es in meinen Augen nur Gewinner: den Kindern bleibt ein schreckliches Erlebnis erspart, dem Kranken wird geholfen und die Eltern können in Ruhe ihren Bedürfnissen nachgehen wenn die Kinder unterwegs sind.

Denn es kann doch nicht sein, -wie Du schon im Zusammenhang mit dem St. Martins-Zug sagtest- daß Mütter aus -berechtigter- Angst jahrelang hinter ihren Kindern herrennen, um auf sie aufzupassen. Sicherlich gehört es zu den Aufgaben der Eltern, ihre Kinder zu schützen, doch das ginge ja wohl ein bischen zu weit. Hier ist eindeutig der Staat in der Pflicht.

So, ich muß da jetzt mal was raussuchen, melde mich gleich nochmals zu Wort.


Nochmal editiert:
Hier mal ein Auszug aus unserem Grundgesetz:

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

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Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


Wie sagte ich doch gleich weiter oben? Hier ist eindeutig der Staat in der Pflicht.