Für Deutschland gilt
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Ansonsten sind die Regeln meistens gleich. Es werden z.b. für Studentenvisa ausreichende Kenntnisse in der Landessprache vorausgesetzt und ein anerkannter Schulabschluß im Range unserer Fachhochschulreife. Wenn der Schulabschluß nicht anerkannt ist, steht wahlweise noch ein Test zur Verfügung, den man bestehen muß.
EU Bürger können sich dabei einfach so und ohne weitere Probleme EU weit bewerben. Nicht EU-Bürger brauchen je nach Herkunft spezielle Visas, die erst beantragt werden müssen.
Wer weitere Infos hat, soll sich bitte melden, denn das Thema ist für mich auch gerade aktuell.