Vertrauensfrage
Nun ist es wohl amtlich, denn alles deutet darauf hin, daß BK Gerhard Schröder im Parlament die Vertrauensfrage stellen wird.
Was ist das nun überhaupt, Vertrauensfrage stellen?
Der Bundeskanzler kann durch Antrag überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat.
Erreicht er nicht die erforderliche Zustimmung (zur Zeit 335 Stimmen), kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen (Art. 68 Grundgesetz).
Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine/n andere/n Bundeskanzler/in wählt.
Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen.
Hatten wir das nicht schonmal? Klar, 1982.
Der damalige Kanzler, Helmut Schmidt, hatte auch die Vertrauensfrage gestellt, bekam aber dabei dann die erforderliche Mehrheit.
Allerdings ging die Koalition mit der FDP ein halbes Jahr später trotzdem in die Brüche, denn Schmidt-Schnauze wurde durch ein konstruktives Mißtrauensvotum gestürzt.
Rechnet Ihr auch bei dieser Koalition damit? Neuwahlen wären derzeit sicherlich nicht im Sinne der CDU, denn sie wissen, daß sie dabei (noch) nicht zum Zuge kommen würden.
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