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25. December 2001, 03:01   #1
zeus2212
 
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an alle mitarbeiter

moin
an alle mitarbeiter

Anhang zum Tarifvertrag (Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)

Krankheit:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein
Beweis. Wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten
Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie ohnehin nichts
mehr tun und jemand anders kann genausogut die notwendigen Maßnahmen
treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben
wir Ihnen gern eine halbe Stunde früher frei - vorausgesetzt, Sie sind mit der Arbeit fertig.

Eigener Todesfall: :häh: :häh:
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie -
uns 2 Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig
eine neue Kraft einstellen können oder bis spätestens 8.00 Uhr
anrufen, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Ihre und die Unterschrift
des behandelnden Arztes vorlegen, daß Sie verstorben sind. Liegen
beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

Operative Eingriffe:
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt.
Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung
eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

Silberhochzeit oder goldene Hochzeit: :häh: :häh:
Für derartige Anlässe kann keine Freizeit gewährt werden.
Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet
sind, seien Sie froh, daß Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag:
Daß Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst.
Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine
Freistellung zu gewähren.

Geburt Ihres Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung
vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.

die betriebsleitung

grus zeus