Natürlich kannst Du den Anwalt wechseln. Jederzeit! Es wird dann nur ein bischen teurer für Dich.
Was die Unterlagen angeht: ja, bevor nicht die Unterlagen von der Rentenversicherung (wg. des Versorgungsausgleichs) eingetroffen sind, geht gar nichts. Es sei denn, ihr laßt notariell beglaubigen, daß ihr auf den Versorgungsausgleich beiderseitig verzichtet. Davon rate ich Dir aber dringend ab, weil Du Dich da sehr schlecht bei stellst.
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