Zitat:
Zitat von choppershexe
Da wird meine älteste Tochter einfach als Zeugin angegeben,obwohl sie von dem ganzen Kram noch nicht mal was weiß.
Ist doch richtig,das sie als Verwandte die Aussage verweigern kann,oder?
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Indiskrete Frage: wie alt ist deine Älteste?
Und ja, nach allem was ich weiss, hat sie das Recht, eine Aussage Dir zulasten zu verweigern, hat aber natürlich NICHT das Recht, vor Gericht die Unwahrheit zu sagen.