Einzelnen Beitrag anzeigen
5. January 2002, 16:02   #4
Akareyon
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 2.823
meine (unsere) Meinung zum Thema Kindesmißbrauch ist diesmal hoffentlich nicht gefragt... die wird in den meisten Fällen eindeutig sein.

Mit 10 jahren ist das Mädchen absolut KIND - und hat noch keinerlei rechtlichen Status, soweit ich weiss. DAS HEISST: die Eltern als Erzeihungsberechtigte haben als einzige das Recht, darüber zu entscheiden, was ihr Kind macht. Das Kind braucht, und, soweit ich weiß, DARF gar nicht im Gerichtssaal aussagen. Es reicht: eine weiterschaltung ihrer Aussage per mikro in den Gerichtssaal oder eine Tonbandaufnahme oder die Aussage eines psychologischen Betreuers/Gutachters. In Deutschland gibt es nach allem, was ich weiß, keine rechtliche Handhabe, die das Kind wieder in die Nähe dieses A******** bringen dürfte/könnte.

Unter Umständen mag es wichtig sein, das Kind nochmal schildern zu lassen, was im einzelnen geschehen ist - nicht, weil der Staatsanwalt besonders voyeuristisch veranlagt ist, sondern weil die Umstände der Tat das Srafmass beeinflussen/festsetzen.