Thema: Jugendamt
Einzelnen Beitrag anzeigen
8. January 2002, 22:00   #6
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Dankeschön für die Erläuterung!!

Also
1.
Prinzipielles Unverständnis für die Verhaltensweise des Jugendamtes.

2.
Wenn das stimmt
Zitat:
Jetzt ist noch herausgekommen, dass die 5-jährige Tochter wohl sexuell mißbraucht wurde. Und das Jugendamt steht daneben und tut fast nichts.
dann hat man eine Handhabe gegen das Jugendamt. Man geht zur Polizei und erstattet Anzeige, gegen alle Beteiligten, und dazu gehört das Jugendamt.

Übrigens wird von Aussenstehenden das Instrument der "Dienstaufsichtsbeschwerde" immer wieder unterschätzt.

Du kannst, falls Du der Meinung bist, ein Beamter oder Angestelllter im öffentlichen Diest tut seinen Job nicht ordnungsgemäß", diese Beschwerde einlegen.

Das kannst Du von zuhause aus tun, schriftlich, oder, was ich noch wirkungsvoller finde, zur Niederschrift.

Zur Niederschrift heißt, daß, in diesem Falle das Jugendamt, einen kompetenten Mitarbeiter, Räumlichkeiten usw. bereitstellen muß, der das niederschreibt, was Du ihm/ihr diktierst. Das kann der Vorgesetzte sein, ein anderer Mitarbeiter, ich glaube sogar, er selbst. Und keiner kann sich wehren. Sowas tut gut, um seinem Herzen Luft zu machen. Aber nicht nur, denn so ein paar Dienstbeschwerden wirken sich negativ in den Personalakten aus und wenns denn reicht, wird er bei der nächsten Beförderung ausgespart.

In jedem Fall kannst Du sicher sein, daß die Leute vielleicht nicht zuvorkommender werden, aber ihre Arbeit ohne jeden Tadel verrichten.

Das Ganze funktioniert übrigens auch bei der Polizei.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig den Rücken stärken.

tschao jupp11