Thema: Jugendamt
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8. January 2002, 22:06   #7
Boomer
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Beiträge: 2.007
Teddy, oh, Teddy, falscher Weg! Keine Diskussionen mit Jugendamtsflachbrettvorkopfhabern führen.

Zur Staatsanwaltschaft gehen...den Verdacht (Achtung: ich sagte Verdacht, nicht Behauptung (!) -Selbstschutz-) der Kindesmißhandlung äußern und in dieser Formulierung Strafanzeige gegen die Erziehungsberechtigten (hier: die Mutter) stellen.

Die Anzeige sollte dann mit "Zudem erstatte ich Anzeige gegen den juristischen Vertreter des Jugendamtes der Stadt XYZ in allen rechtlichen Belangen." enden.

Gruß
Frank