Thema: Jugendamt
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9. January 2002, 00:55   #15
Trullertante
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Zitat:
Zitat von Boomer
Teddy, oh, Teddy, falscher Weg! Keine Diskussionen mit Jugendamtsflachbrettvorkopfhabern führen.

Zur Staatsanwaltschaft gehen...den Verdacht (Achtung: ich sagte Verdacht, nicht Behauptung (!) -Selbstschutz-) der Kindesmißhandlung äußern und in dieser Formulierung Strafanzeige gegen die Erziehungsberechtigten (hier: die Mutter) stellen.

Die Anzeige sollte dann mit "Zudem erstatte ich Anzeige gegen den juristischen Vertreter des Jugendamtes der Stadt XYZ in allen rechtlichen Belangen." enden.

Gruß
Frank
Bravo Boomer, das ist genau der richtige Weg und ich weiss wovon ich rede.
Dieser Weg greift.
Da es sich um ein Offizialdelikt handelt (Strafverfolgung ist nicht vom Antrag abhängig) MUß ermittelt werden.
Ich gehe noch einen Schritt weiter:
Da das Jugendamt bereits Kenntnis von diesen Vorgängen hat und es offensichtlich bis jetzt noch zu keiner Strafanzeige kam, wird mit Sicherheit gegen das Jugendamt als juristische Person zunächst, ein Verfahren eingeleitet werden, wegen Strafvereitelung im Amt.
Das Jugendamt hat nämlich eine Garantenstellung.
Die Anzeige bei der Polizei MUß auch anonym entgegen genommen werden, wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt.
Einfach auf die Wache gehen und auf Aufnahme einer Anzeige bestehen.
Versucht der Beamte trotzdem, die Personalien zu erhalten, gleich den Vorgesetzten anfordern. Der sollte über die Verfahrensweise bei Aufnahme einer Strafanzeige bei einem Offizialdelikt eigentlich Bescheid wissen.
Anders sieht es aus, wenn man Zeuge ist. Dann werden die Personalien des Anzeigenden in einem verschlossenen Umschlag der Anzeige beigefügt.

Eine Frage Boomer an Dich:

Hobbyjurist und Autodidakt oder kommst Du aus einem Beruf, der juristische Kenntnisse erfordert ?
Das hat Hand und Fuss, was Du da schreibst.