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28. January 2002, 20:10   #26
Boomer
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Zitat:
Zitat von choppershexe
Und da ich für mich nicht selber Unterhalt beschaffen kann,wollen die natürlich ,das er für mich zahlt.
Irgendwie war mir das klar, wollte es nur nochmal selber von Dir lesen.

Also: die Kinder leben bei Deinem Ex, also versorgt er sie auch und kommt damit seinen Pflichten nach. Anders wäre es, wenn die Kinder bei Dir wohnen würden, Du sie versorgst und Dein Ex seinen Unterhaltsverpflichtungen gehgenüber den KINDERN nicht nachkommt. In diesem Fall wäre auch nicht das Sozialamt 1. Ansprechpartner, sondern das Jugendamt; und zwar so lange, wie sich die (auch volljährigen Kinder) in der 1. Ausbildung befinden. Das Jugendamt würde in diesem Fall sogenannte Unterhaltsvorschußleistungen beim Sozialamt beantragen, diese auch gewährt bekommen und an Dich weiterleiten.

Mir scheint, daß er Dir offensichtlich um Deinen persönlichen Unterhalt geht, den Dein Ex für Dich zahlen soll. Dazu ist er jedoch nur verpflichtet, wenn Du ABSOLUT nicht mehr in der Lage bist, eigene Einkünfte zu erwirtschaften.

Und bettlägerig und dauerhaft pflegebedürftig bist Du doch nicht, oder?

[Quelle: SGB 5. Buch]