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31. January 2002, 08:02   #8
Trullertante
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Die Polizeibehörden haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtmäßigem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch den die öffentlich Sicherheit oder Ordnung bedroht wird.

Man unterscheidet zwischen einer abstrakten und einer konkreten Gefahr.
Schon beim Vorliegen einer abstrakten Gefahr ist die Anwendung der Schusswaffe gegen „Sachen“ zulässig.
Sorry liebe Tierfreunde, zu denen ich mich auch zähle, in diesem Falle wird der Hund aus rechtlicher Sicht als „Sache“ definiert.
Und beim Vorliegen einer konkreten Gefahr, die in dem geschilderten Sachverhalt unbedingt vorlag, sind „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, diese Gefahr zu beseitigen.
Das heißt, der Beamte hatte gar keine andere Wahl, da andere geeignete Mittel nicht rechtzeitig zu Verfügung standen und unmittelbares Handeln gefordert war.
Hätte der Beamte nicht gehandelt und es wäre durch den Hund zu einer Attacke gegen Unbeteiligte gekommen, hätte er sich mit Sicherheit ein Disziplinarverfahren eingehandelt.

Das Anfahren des Hundes durch den Streifenwagen liest sich zunächst fürchterlich brutal. Es war aber das „mildeste Mittel“, zumindest aus rechtlicher Sicht; die Notwenigkeit zu Handeln war zweifelsfrei gegeben. Es war angemessen und ausreichend, um die Gefahr zu beseitigen. Zumindest waren die Folgen vorhersehbar und kalkulierbar. Was man bei einem Schusswaffengebrauch aus der Situation heraus, nicht sagen kann (Gefahr von Querschlägern)

Sorry, dass ich das hier so trocken analysiere. Aber ich versuche nur, Euch die rechtliche Würdigung zu vermitteln. Menschlich sehe ich das auch tragisch und mir tut es immer leid, wenn eine Lebewesen getötet wird, egal aus welchem Grund auch immer.

Allerdings wäre diese ganze Aktion viel humaner abgelaufen, wenn der Polizei geeignete Mittel zu Verfügung stünden. So nutzt es mir sehr wenig, wenn ich eine Schusswaffe gebrauche, deren Munition in der Lage ist, eine 8 cm Holzplatte oder 2 Autotüren zu durchschlagen. Eine „Mannstoppende“ Munition, die sich beim Auftreffen aufpilzt und den getroffenen absolut handlungsunfähig macht, wird seit Jahren von Fachleuten gefordert. Diese Munition verletzt zwar relativ schwer, tötet aber nicht, oder nur sehr selten.
Das Gegenargument der Behörden lautet aber, mit dieser Munition würde die Hemmschwelle für einen Schusswaffeneinsatz gemindert. Was ich für Schwachsinn halte.

In Berlin ist ein Straftäter mit einem Bauch- und Oberschenkeldurchschuß noch mit einer Axt auf zwei Beamte losgegangen.


Trulli