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9. May 2001, 13:03   #4
Loddarnewyork
 
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Beiträge: 2.676

<FONT face="Andale Mono"><FONT COLOR="FFCC66">Eigentlich ist es alles klar geregelt.

Wer kein Einkommen, wie Arbeitsentgelt, Krankengeld, Rente, Alg/Ahli etc. erhält, hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

Ist irgendeine öffentl. Leistung beantragt und kann vom Leistungsträger nicht bevorschusst werden, fällt dies dem Sozialamt zu. Sie rechnen anschließend mit dem Leistungsträger ab, wenn die Bewilligung durch ist und die Nachzahlung wird verrechnet.

Leider gibt es immer wieder behördliche Institutionen, die gern abwimmeln und auf andere Leistungsträger verweisen.

Beim Sozialamt muß man leider teilweise "frech" werden, denn nur so kommt man zu seinem Recht.
Bei Sozialhilfe ACHTUNG! Hilfe zum Lebensunterhalt wird nie rückwirkend gezahlt, sondern nur vom Tag der Antragstellung. Zu sagen, habe Ersparnisse aufgebraucht, oder sogar Schulden bei Bekannten gemacht, um zu leben, interessiert den Gesetzgeber nicht.

Ich gebe folgenden Rat: Umgehend zur Behörde gehen, bei der Bafög beantragt wurde und eine Bescheinigung für´s Sozialamt verlangen, aus der hervorgeht, daß keine Vorschußzahlung möglich ist.
Damit dann zum Sozialamt und fortant nicht mehr abweisen lassen! Immer in der Chefetage eins höher gehen! Sollte garnix gehen, widerspruchsfähigen Bescheid erteilen lassen.

Ich weiß, war jahrelang bei einer Behörde tätig, es ist ein Papierkrieg und kostet Nerven, aber bei Behörden gilt: Frechheit siegt.
Wer nur höflich nachfragt, hat meist von vornherein verloren und wird vertröstet und bearbeitungsmäßig hinten dran gestellt. </FONT f></FONT c>

<center><IMG SRC="http://people.freenet.de/Mesupolami/line1.gif" border=0>

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Klar, warum nicht.
Nichts ist Toyota.</center></FONT f></FONT c>