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7. June 2001, 09:00   #7
Beeker
 
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Mandraxde,dir ist klar das der Jugendschutzbeauftragte nur die Einhaltung der Regeln überwacht die zum Jugendschutz nötig sind,ja?

Die Sichtung möglicherweise nicht jugendfreien Materiales nimmt selbstverständlich der Gewerkschaftsfunktionär vor und erstattet dem Jugendschutzbeauftragten anschliessend Bericht welche Schriften und Bilder für Jugendliche unzugänglich zu machen sind.<IMG SRC="http://www.skat-board.de/skat/smilies/cwm4.gif" border=0>

<center><IMG SRC="http://www.geocities.com/beeker2281/bmw60x.gif" border=0><FONT COLOR="lightblue">Man sagt er habe magische Kräfte</FONT c><IMG SRC="http://www.geocities.com/beeker2281/bmw60x.gif" border=0></center>