Einzelnen Beitrag anzeigen
10. June 2001, 10:52   #5
eridos
Ungültige E-Mail Angabe
 
Benutzerbild von eridos
 
Registriert seit: June 2001
Ort: zu Hause
Beiträge: 13

[quote]<u>Original erstellt von B.Elanna:
</u> Nebelscheinwerfer sind nur bei sichtweiten unter 50 Meter erlaubt und dann gilt: Tempo 50 !!!
<IMG SRC="http://www.skat-board.de/skat/smilies/cwm6.gif" border=0>

Das stimmt soweit aber du hast auch etwas vergessen.Nämlich Nebelscheinwerfer darf man bei Regen und bei Schneefall auch noch einschalten.Da hat es nichts mit 50 Meter zu tun sondern nur um gesehen zu werden,wegen der Sicherheit.
So sieht es das Gesetz neuerdings vor.

Gruß eridos